Ausschreibung Medienpreis SRG Zentralschweiz
Der Medienpreis 2026 der SRG Zentralschweiz zeichnet herausragende journalistische Leistungen aus, die die Zentralschweizer Medienlandschaft prägen und bereichern. Prämiert werden Arbeiten, die sich durch besonders innovative Ansätze oder einen frischen Blick auf regionale Themen auszeichnen. Mit den Preisen in den drei Kategorien werden engagierte Medienschaffende gewürdigt, die mit ihrer Recherche, Kreativität und Professionalität einen wichtigen Beitrag zur Qualität und Weiterentwicklung des Medienschaffens in und aus der sowie über die Zentralschweiz leisten. Es werden journalistische, medienpädagogische und medienwissenschaftliche Leistungen und Arbeiten in Print, Online-Text, Video, Bild, Audio und innovativen Medienformaten gewürdigt.
Kategorien
Kategorien
In den folgenden Kategorien wird jeweils ein Preis verliehen:
- Beste Recherche Für die beste journalistische Recherche oder Reportage mit gesellschaftlicher Relevanz (Print, Radio, TV, Online).
- Mediale Innovation Für neue journalistische Ansätze im Bereich Podcast, Social Media oder interaktive Formate.
- Nachwuchs Für junge Journalist:innen unter 30 Jahren, die mit einem Werk ein starkes Signal setzen.
Diese Auszeichnungen würdigen herausragende journalistische Arbeiten, die sich durch besondere Sorgfalt, Kreativität oder neue Perspektiven auszeichnen. Sollte in einer Kategorie keine oder nur qualitativ ungenügende Bewerbungen eingehen, wird in diesem Bereich kein Preis vergeben.
Anerkennungspreis (sporadische Verleihung)
Kann für herausragende Leistungen von der Preisjury sporadisch verliehen werden (z.B. langjähriges Engagement, Lebenswerk, besondere Wirkung in der Gesellschaft). Wird 2026 voraussichtlich nicht verliehen.
Preisgelder
Preisgelder
Der Leitende Ausschuss legt die Preissummen für jede Kategorie fest. Pro Kategorie werden 5’000 Franken vergeben. Zusätzlich erhalten die Preisträger:innen einen symbolischen Preis in physischer Form, der ihre Auszeichnung sichtbar und dauerhaft würdigt.
Teilnahmebedingungen
Teilnahmebedingungen
- Die Preisträger:innen sind entweder in der Zentralschweiz wohnhaft, stammen aus der Region oder haben eine Arbeit eingereicht, die inhaltlich auf die Zentralschweiz ausgerichtet ist.
- Der Medienpreis kann zudem nicht nur Einzelpersonen, sondern auch Gruppen oder Organisationen verliehen werden.
- Der Medienpreis ist unteilbar, das heisst, er kann nicht an mehrere Projekte oder Personen gleichzeitig verliehen werden.
- Zum Zeitpunkt der Einreichung darf die erstmalige Publikation der Werke nicht länger als vier Jahre zurückliegen.
- Einreichungen in der Kategorie Nachwuchs: Die ausgezeichneten Personen sind zum Zeitpunkt der Einreichung maximal 30 Jahre alt.
Verstösse gegen anerkannte journalistische Grundsätze und Richtlinien (vgl. presserat.ch) sowie irreführende oder missbräuchliche Einreichungen können rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Jury
Jury
Die Preisjury setzt sich aus fünf Mitgliedern zusammen:
- der Person, die für das Ressort Medienpreis der SRG Zentralschweiz verantwortlich ist, dieses Amt automatisch innehat und den Vorsitz übernimmt,
- einer Person aus dem Vorstand der SRG Zentralschweiz (mit Ausnahme des Präsidiums),
- sowie drei unabhängigen Fachpersonen.
Die Mitglieder der Jury werden auf Vorschlag der bzw. des Ressortverantwortlichen Medienpreis jeweils vor der Ausschreibung vom Leitenden Ausschuss der SRG Zentralschweiz gewählt. Ihre Amtszeit umfasst eine Ausschreibungsrunde, wobei eine Wiederwahl bis maximal viermal möglich ist.
Die Preisjury definiert die Beurteilungskriterien, deren Gewichtung sowie die Mindestanforderungen. Auf Basis eines transparenten Bewertungsverfahrens wählt sie schliesslich die Preisträger:innen aus. Die Preisjury trifft ihre Entscheidungen vollständig eigenständig und unbeeinflusst. Im Anschluss prüft der Leitende Ausschuss die Ergebnisse und bestätigt sie formell.
Die Beratungen der Jury erfolgen unter Ausschluss der Öffentlichkeit und bleiben vertraulich. Die Entscheide der Jury sind verbindlich und endgültig; ein Einspruch ist nicht möglich. In dieser Angelegenheit wird keine Korrespondenz geführt, und der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Die diesjährige Jury setzt sich wie folgt zusammen:
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Nicole Jauch (Vorsitz)
Ressortverantwortliche Medienpreis SRG Zentralschweiz, Expertin Führungs- und Kulturentwicklung
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Philippe Bischof
Strategischer Berater in kulturellen Fragen und Dozent, Vorstandsmitglied SRG Zentralschweiz
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Nicole Frank
Ehem. Reporterin und Moderatorin bei SRF, heute selbstständige Tagungsmoderatorin, Kommunikationstrainerin & -beraterin
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Fabian Muster
Leitung Studienbereich Lokaljournalismus, maz – Die Schweizer Journalistenschule
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Prof. Dr. Christian Ritter
Vizedirektor für Transformation und Entwicklung an der Hochschule Luzern – Design Film Kunst
Preisverleihung
Preisverleihung
Die Preisverleihung findet am Sonntag, 11. Oktober 2026, im Kleintheater Luzern statt.
Personen oder Teams mit nominierten Arbeiten erhalten eine Einladung zur Preisverleihung. Die Übergabe der Auszeichnungen erfolgt vor Ort im Rahmen der Veranstaltung und es ist vorgesehen, dass die ausgezeichneten Medienschaffenden anwesend sind und ihre Arbeiten kurz vorstellen. Sie geben dabei Einblicke in Entstehung, Motivation und Wirkung ihrer Werke.
Neben geladenen Gästen ist der Anlass für alle Interessierten offen und kostenlos – eine Anmeldung ist erforderlich.
Medienpreis SRG Zentralschweiz: Preisverleihung 2026
Die SRG Zentralschweiz lädt zur Preisverleihung des Medienpreises 2026 ins Kleintheater Luzern ein. Auf der Bühne stehen starke Recherchen, neue Formate und bemerkenswerte Geschichten aus der Region. Die ausgezeichneten Medienschaffenden präsentieren ihre Arbeiten persönlich und zeigen, wie diese entstanden sind und welche Wirkung sie entfalten.
AnmeldenBewerben
Interessierte Einzelpersonen, Teams oder Organisationen können ihre Arbeiten bis am Sonntag, 2. August 2026 über das Online-Formular einreichen:
Bitte beachten Sie die Teilnahmebedingungen sowie die Anforderungen an die eingereichten Arbeiten.
Die SRG Zentralschweiz freut sich auf zahlreiche Einsendungen und darauf, die Vielfalt und Qualität des Zentralschweizer Medienschaffens sichtbar zu machen.
Hinweise zum Datenschutz
Hinweise zum Datenschutz
- Ihre Daten werden durch die SRG Zentralschweiz zum Zweck der Durchführung und internen Evaluation der eingereichten Arbeiten für den Medienpreis 2026 verarbeitet.
- Zugriff auf die eingereichten Daten haben die Jury, der Leitende Ausschuss sowie die Geschäftsstelle der SRG Zentralschweiz.
- Eingaben, die nicht weiter berücksichtigt werden, werden nur bis zum Zeitpunkt der Entscheidungsfindung gespeichert und anschliessend gelöscht.
- Arbeiten, die in die engere Auswahl kommen, können auf den Kanälen der SRG Zentralschweiz sowie der SRG Deutschschweiz publiziert werden. Diese Publikationen bleiben aus dokumentarischen und publizistischen Gründen dauerhaft auf den entsprechenden Kanälen verfügbar.
- Mit der Einreichung bestätigen Sie, dass Sie allfällige nominierte Drittpersonen über die Nominierung informiert haben und dass diese mit der Weitergabe ihrer Daten im Rahmen der Ausschreibung einverstanden sind. Die SRG Zentralschweiz behält sich vor, nominierte Personen zur Bestätigung ihrer Teilnahme direkt zu kontaktieren.
- Das eingesetzte Formular-Tool (Formsly) erfüllt die Anforderungen des Schweizer Datenschutzgesetzes (DSG) sowie der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Es werden keine Tracking-Cookies für Endnutzer eingesetzt. Sämtliche Daten, Antworten und hochgeladenen Dateien (z. B. PDFs oder Bilder) werden ausschliesslich auf dedizierten Servern in der Schweiz gespeichert.