Finanzen

Ansprechperson: Hanspeter Krummenacher, Finanzchef

Erfolgsrechnung per 31.12.2018

Rechnung 2017 Budget 2018 Rechnung 2018 Abweichung zum Budget
400 Oeffentlichkeitsarbeit 1) 5'241.20 39'500.00 33'980.40 -5'519.60
410 Generalversammlung 9'458.15 10'000.00 7'623.70 -2'376.30
420 Veranstaltungen 2) 39'355.30 31'500.00 11'167.00 -20'333.00
430 Beiträge Radio/Fernsehen - - - -
440 Auszeichnungen/Werkauftrag 3) - 11'000.00 3'566.38 -7'433.62
460 Gremien 4) 58'304.90 66'000.00 64'501.80 -1'498.20
470 Sektionen 3'289.00 6'000.00 3'900.00 -2'100.00
480 Geschäftsstelle 5) 210'606.00 214'000.00 219'907.35 5'907.35

Aufwand

326'254.55

378'000.00

344'646.63

-33'353.37

600 Beiträge 35'477.50 38'400.00 37'313.00 -1'087.00
610 Einnahmen Aktivitäten 6) - 10'000.00 - -10'000.00
621 SRG.D freie Zuweisung 165'000.00 165'000.00 165'000.00 -
622 SRG.D Geschäftsstelle 120'000.00 120'000.00 120'000.00 -
641 Kapitalertrag 1'311.35 1'000.00 1'325.35 325.35
650 übrige Einnahmen - 500.00 - -500.00

Ertrag

321'788.85

334'900.00

323'638.35

-11'261.65

Betriebsergebnis -4'465.70 -43'100.00 -21'008.28
Zuweisung Fonds -1'310.00 -1'000.00 -1'325.00
Auflösung Fonds 7) 41'000.00 33'566.38
Bildung Rückstellung 8) -10'000.00
Ergebnis -5'775.70 -3'100.00 1'233.10

1) Einsparungen bei den Give aways und Drucksachen. Für den Webauftritt sind keine Kosten entstanden.

2) Infolge anderer Prioritäten sind verschiedene Projekte nicht umgesetzt worden.

3) Ausschreibung Medienpreis, die Preisverleihung findet 2019 statt.

4) Weniger Sitzungsgelder

5) Rechnungsversand separat und Dankesschreiben an die Mitglieder nach der Volksabstimmung

6) Kein zusätzlicher Beitrag von SRG.D erhalten.

7) 30'000 Franken gemäss Beschluss des Vorstands für Massnahmen zur Bekämpfung der No Billag-Initiative, Rest Ausschreibung Medienpreis 2018.

8) Teilkompensation der Auflösung der Rückstellung von 2016.

Erläuterungen zum Abschluss 2018

  • Das Betriebsergebnis beläuft sich auf minus 21'008.28 Franken, budgetiert waren minus 43'100 Franken, vor Fondsentnahme für die No Billag-Inititative.
  • Die Zinserträge werden jeweils dem SRG.Z-Fonds gutgeschrieben. Nach der Fondsauflösung und der Bildung von Rückstellungen resultiert ein Gewinn von 1'233.10 Franken.
  • Die Wertschriften sind zum Nominalwert bilanziert.
  • Der Fonds beträgt nach der Abschlussbuchung 166'233.47 Franken.
  • Das Eigenkapital beträgt nach Verrechnung des Endergebnisses 4'742.27 Franken.

Bilanz per 31.12.2018

vor Gewinnverteilung

Rechnungsjahr Vorjahr
Aktiven CHF CHF CHF CHF
110 Kassa - 123.10
120 Nidwaldner Kantonalbank 25'854.44 32'791.77
121 Sonderkonto Stans lacht - 1'516.40
125 Luzerner Kantonalbank 501.97 501.72
127 Nidwaldner Kantonalbank 215'527.78 104'202.68
135 Wertschriften 20'000.00 150'000.00
140 Debitoren - 7'335.00
142 Verrechnungssteuerguthaben 448.00 448.00
143 Transitorische Aktiven
Passiven
219 Transitorische Passiven 1'200.00 5'000.00
220 Kontokorrent Regionalstudio - 1'000.00
221 Kreditoren 41'156.45 9'934.65
222 Rückstellungen 39'000.00 39'000.00
250 Kapital 3'509.17 9'284.87
251 SRG-Fonds 198'474.85 197'164.85
Verlust -21'008.28 -4'465.70
262'332.19 262'332.19 296'918.67 296'918.67

Bericht der KontrollsteIle zur Eingeschränkten Revision

Ansprechpersonen: Pirmin Marbacher, Leitender Revisor und zugelassener Revisionsexperte, und Carmen Heinecke, Revisorin

Als Kontrollstelle haben wir die Jahresrechnung (Bilanz und Erfolgsrechnung) der SRG Zentralschweiz für das am 31. Dezember 2018 abgeschlossene Geschäftsjahr geprüft.

Für die Jahresrechnung ist der Vorstand verantwortlich, während unsere Aufgabe darin besteht, diese zu prüfen. Wir bestätigen, dass wir die gesetzlichen Anforderungen hinsichtlich Zulassung und Unabhängigkeit erfüllen.

Unsere Revision erfolgte nach dem Schweizer Standard zur Eingeschränkten Revision. Danach ist diese Revision so zu planen und durchzuführen, dass wesentliche Fehlaussagen in der Jahresrechnung erkannt werden. Eine Eingeschränkte Revision umfasst hauptsächlich Befragungen und analytische Prüfungshandlungen sowie den Umständen angemessene Detailprüfungen der bei der geprüften Einheit vorhandenen Unterlagen. Dagegen sind Prüfungen der betrieblichen Abläufe und des internen Kontrollsystems sowie Befragungen und weitere Prüfungshandlungen zur Aufdeckung deliktischer Handlungen oder anderer Gesetzesverstösse nicht Bestandteil dieser Revision.

Bei unserer Revision sind wir nicht auf Sachverhalte gestossen, aus denen wir schliessen müssten, dass die Jahresrechnung nicht Gesetz und Statuten entspricht.

Luzern, 6. März 2019